Allgemeine Bedingungen für den Dialogteilnehmerdienst der jurisGmbH
(im folgenden nur juris genannt)

Stand: 10/94
1. Leistung von juris
1.1 juris bietet unter Einsatz der elektronischen Datenverarbeitung
abrufbare Informationen ueber Gerichtsentscheidungen und
Rechtsliteratur aus allen Rechtsgebieten, ueber die Gesetzgebung des
Bundes und ueber Verwaltungsvorschriften aus den Gebieten des Sozial-
und Steuerrechts an. Umfang und Inhalt des Angebots der
juris-Datenbanken ergeben sich aus der "Leistungsbeschreibung" fuer
den juris-Dialogteilnehmerdienst - Anlage 1 -
1.2 Die Datenbanken stehen dem Dialogteilnehmer mindestens montags bis
freitags waehrend der in der Leistungsbeschreibung angegebenen
Uhrzeiten mit Ausnahme der in allen Bundeslaendern geltenden
gesetzlichen Feiertage zur Verfuegung.
1.3 juris bietet Ersteinweisungs- und Fortbildungskurse an und stellt
dem Dialogteilnehmer Ausbildungs- und Arbeitsunterlagen zur
Verfuegung.
1.4 juris ist zu Aenderungen und Abweichungen seines Leistungsangebots
berechtigt, sofern der Vertragszweck fuer den Dialogteilnehmer nicht
oder nur unwesentlich beeintraechtigt wird.
2. Preise
2.1 Die Preise fuer die vom Dialogteilnehmer in Anspruch genommenen
Leistungen und die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus der
"Preisliste" fuer den juris-Dialogteilnehmerdienst - Anlage 2 - in der
jeweils gueltigen Fassung.
2.2 Aenderungen werden dem Dialogteilnehmer mitgeteilt. Der Vertrag
gilt nach Ablauf des auf die Mitteilung folgenden Monats zu den
geaenderten Bedingungen fort.
3. Rechte und Pflichten des Dialogteilnehmers
3.1 Der Dialogteilnehmer hat das Recht, in den juris-Datenbanken zu
recherchieren.
3.2 Der Dialogteilnehmer darf die Rechercheergebnisse nur fuer den
eigenen Gebrauch verwenden. Dies schliesst das Recht ein, fuer die
eigene Recherchenachbearbeitung ein Recherche- ergebnis abzuspeichern.
Einer schriftlichen Vereinbarung bedarf eine darueber hinausgehende
Nutzung, insbesondere - das Kopieren von Daten auf weitere
Datentraeger; - das Abspeichern von Daten zur Verwendung in einem
lokalen Retrievalsystem - die Verwendung ausgegebener Daten zur
Herstellung mehr als nur einzelner Vervielfaeltigungsstuecke,
insbesondere zur Herstellung systematischer Sammlungen oder zur
gewerblichen Nutzung.
3.3 Entfaellt.
3.4 Der Online-Anschluss des Dialogteilnehmers ist nach Massgabe des
"Technischen Merkblatts" fuer den juris-Dialogteilnehmerdienst -
Anlage 3 - vorzunehmen.
Die Datenendgeraete des Dialogteilnehmers muessen die Anforderungen
erfuellen, die in dem Technischen Merkblatt festgelegt sind. Die
gewaehlte Anschlussvariante und ein etwaiger spaeterer Wechsel sind
juris mitzuteilen.
3.5 Der Anschluss erfolgt auf Veranlassung und auf Kosten des
Dialogteilnehmers. Er traegt auch Endgeraetekosten und
Fernmeldegebuehren.
3.6 Jeder Dialogteilnehmer hat ein individuelles Passwort, fuer dessen
Geheimhaltung er verantwortlich ist. Wird durch eine Verletzung der
Geheimhaltungspflicht die Benutzung von juris durch Dritte moeglich,
schuldet der Dialogteilnehmer das Benutzungsentgelt (Nr. 2.1) und
traegt den durch die Verletzung entstehenden Schaden.
3.7 Der Dialogteilnehmer benennt einen Mitarbeiter, der fuer alle
Fragen der Zusammenarbeit mit juris verantwortlich ist. 
4. Gewaehrleistung und Haftung
4.1 juris verpflichtet sich zu Informationsleistungen entsprechend der
Leistungsbeschreibung. juris hat Fehler, die die Leistung mehr als nur
unerheblich beeintraechtigen, unverzueglich zu beseitigen. Schlaegt
bei einer mangelbehafteten Leistung die Nachbesserung oder
Ersatzleistung fehl, kann der Dialogteilnehmer eine entsprechende
Herabsetzung des Preises verlangen.
4.2 Schadenersatzansprueche, die nicht auf einer vorsaetzlichen oder
grob fahrlaessigen Vertragsverletzung von juris oder seinen
Mitarbeitern, auf Verzug oder Unmoeglichkeit beruhen, sind
ausgeschlossen. Soweit ein Schaden auf Verzug oder Unmoeglichkeit
beruht und juris oder seine Mitarbeiter kein grobes Verschulden
trifft, wird nur der Ersatz des unmittelbaren Schadens geschuldet.
4.3 Ansprueche wegen offensichtlicher Maengel sind ausgeschlossen,
wenn sie juris nicht innerhalb von 10 Tagen nach Leistungserbringung
angezeigt werden.
5. Urheberrecht
Alle Urheberrechte bleiben vorbehalten.
6. Datenschutz, Vertraulichkeit
6.1 Der Dialogteilnehmer wird hiermit gem. =A7 33 Abs. 1 des
Bundesdatenschutzgesetzes davon unterrichtet, dass juris seine
vollstaendige Anschrift in maschinenlesbarer Form speichert und fuer
Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet.
6.2 Fragestellungen und Profile (laufende Anfragen zu einem
festumrissenen Thema) des Dialogteilnehmers koennen ebenfalls
maschinenlesbar gespeichert und fuer den Dialogteilnehmer maschinell
verarbeitet werden.
6.3 juris gewaehrleistet die vertrauliche Behandlung der unter 6.1 und
6.2 genannten Daten.
7. Vertragsverletzung
Verletzt der Dialogteilnehmer Bestimmungen des Vertrages, so ist juris
berechtigt, den Zugriff zu den Datenbanken zu sperren.
Schadenersatzansprueche bleiben davon unberuehrt.
8. Kuendigung
8.1 Entfaellt
8.2 Entfaellt
8.3 Entfaellt
8.4 Die unter Nr. 3.2, 3.5 und 6.3 festgelegten Pflichten bestehen
auch nach Beendigung des Vertragsverhaeltnisses fort.
9. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist der jeweilige Sitz von juris, sofern der
vvDialogteilnehmer Vollkaufmann, eine juristische Person des
oeffentlichen Rechts oder ein oeffentlich-rechtliches Sondervermoegen
ist.
juris GmbH
Juristisches
Informationssystem
fuer die
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Telefax 0681/58 66-239


Stand: 10.07.96